Für strahlend weiße Zähne
Strahlend weiße Zähne und ein schönes Lächeln – davon träumen viele Menschen. Die Wenigsten können sich allerdings über natürlich weiße Zähne freuen. Denn Nahrungs- und Genussmittel oder Wurzelkanalverletzungen verfärben die Zähne häufig gelb oder gräulich. Zahnbleaching und Veneers können hier helfen den Zahnschmelz aufzuhellen und Verfärbungen zu entfernen. Dabei hellt Bleaching die Zähne direkt auf, während ein Veneer als Verblendeschale direkt auf den Zahn geklebt wird und ihn optisch aufhellt.
Zahnaufhellung: Die Zahnaufhellung im Überblick
Vor der Behandlung untersucht der Zahnarzt den Zahnstatus und das Zahnfleisch auf eventuelle Krankheiten und behandelt diese, falls notwendig. Vor der eigentlichen Zahnaufhellung empfiehlt es sich vom Zahnarzt eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. So werden vorhandene Anlagerungen und Verfärbungen, die durch Nahrungs- und Genussmittel entstanden sind, entfernt. Danach erfolgt das Beratungsgespräch durch den behandelnden Arzt. Dabei werden mögliche Risiken, Aufhellungsergebnisse und das entsprechende Aufhellungsverfahren besprochen. Anschließend wird die Zahnaufhellung vom Zahnarzt durchgeführt.
Kosten und Zuschüsse der Krankenkasse für eine Zahnaufhellung
Behandlung | Preise |
---|---|
Veneers | 350,00 € - 800,00 € pro Veneer |
Bleaching (Zahnarzt) | ab 500,00 € |
Bleaching (Studio) | ab 180,00 € |
Bleaching bei abgestorbenen Zähnen | ab 70,00 € |
Hinweis: Dies sind keine Festpreise. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von individuellen Voraussetzungen des Patienten, OP-Aufwand und weiteren Faktoren variieren. Der behandelnde Arzt kann Ihnen im Beratungsgespräch die Kosten für Ihre individuelle Behandlung aufzeigen.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten
Die Kosten für das Einsetzen von Veneers und das Durchführen von Zahnbleaching richten sich nach dem Ausmaß der Verfärbung, der Art des eingesetzten Materials, der Honorarvorstellung des behandelnden Zahnarztes, dem technischen Aufwand im Zahnlabor und bei einer Behandlung unter Vollnarkose nach der Art der Anästhesie. Beim Zahnbleaching können zudem zwischen 1 bis 3 Behandlungen notwendig werden. Das beeinflusst den Preis ebenfalls.
Grundsätzlich bezuschussen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Zahnaufhellung nicht, da sie meist aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Bei der Behandlung mit Veneers besteht im Einzelfall die Möglichkeit der Kostenübernahme. Ist im Befund beispielsweise die Rekonstruktion der Zähne nach einem Unfall oder die Folgen der Hypoplasie (Unterentwicklung eines Zahnes) vermerkt, können medizinische Indikationen Veneers begründen und die Behandlung bezuschusst werden.
Hinweis: Die Zusammensetzung der Kosten kann sich zwischen den behandelnden Ärzten unterscheiden. Außerdem bieten nicht alle Ärzte eine Finanzierung an. Sie können dies mit Ihrem behandelnden Arzt im Beratungsgespräch klären.
Voraussetzungen für eine Zahnaufhellung
- gute Mundhygiene
- kariesfreie Zähne
- gesundes Zahnfleisch
- keine Zähne mit großen Füllungen
- nicht für knirschende, nägelkauende oder kampfsporttreibende Personen
Risiken und Komplikationen von Zahnaufhellungen
- Zahnfarbe entspricht nicht der Wunschfarbe
- schmerzempfindliche Zähne
- geschwollenes Zahnfleisch
- Reizung von Rachen und Magen (sehr selten)
- Unverträglichkeit aufgrund des kunststoffhaltigen Klebers (sehr selten)